Verwendung von KI

Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) hat zahlreiche Branchen revolutioniert und neue Möglichkeiten für Innovationen geschaffen. Doch mit diesen Veränderungen kommen auch neue rechtliche Fragestellungen, insbesondere in Bezug auf das Urheberrecht. In Österreich ist die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) eine zentrale Institution, die sowohl die Interessen der Unternehmen vertritt als auch den Dialog mit der Politik und der Gesellschaft führt. In Bezug auf KI und Urheberrecht spielt die WKO eine wichtige Rolle bei der Schaffung eines Rahmens, der sowohl die Rechte der Urheber schützt als auch die Nutzung von KI fördert.

 

Urheberrecht und Künstliche Intelligenz

Das Urheberrecht schützt die geistigen Schöpfungen von Autoren, Künstlern und anderen kreativen Individuen. Es gewährleistet, dass der Urheber die exklusiven Rechte an seinen Werken behält und diese auch wirtschaftlich verwerten kann. Doch was passiert, wenn KI ein Werk erstellt? Wer ist in diesem Fall der Urheber? Diese Frage ist besonders relevant, wenn KI-Systeme genutzt werden, um Kunst, Musik, Literatur oder Software zu erschaffen.

In der EU und in vielen Ländern weltweit basiert das Urheberrecht auf dem Prinzip der „menschlichen Urheberschaft“. Das bedeutet, dass ein Werk nur dann urheberrechtlich geschützt werden kann, wenn es von einem Menschen erschaffen wurde. KI-generierte Werke, die ohne direkten menschlichen Eingriff entstehen, werfen daher Fragen auf, ob und wie sie urheberrechtlich geschützt werden können. In Österreich, wie auch in anderen EU-Staaten, gibt es derzeit keine eindeutige rechtliche Regelung für KI-generierte Werke. Ein solches Werk fällt in der Regel nicht unter den Schutz des Urheberrechts, da kein menschlicher Urheber identifiziert werden kann.

 

Herausforderungen für die WKO

Für die Wirtschaftskammer Österreich stellen sich mehrere Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Thema Urheberrecht und KI. Einerseits müssen die Rechte von Kreativen und Unternehmen gewahrt bleiben, andererseits sollen Innovationen und die Entwicklung von KI-Technologien nicht unnötig behindert werden.

Ein zentrales Anliegen der WKO ist es, eine Balance zu finden, die sowohl den Schutz der Urheberrechte als auch die Förderung von Innovationen ermöglicht. Unternehmen, die KI in ihrem Geschäftsbetrieb einsetzen, sehen sich möglicherweise mit Unsicherheiten konfrontiert, wenn es um die Frage geht, wer die Rechte an den durch KI erstellten Inhalten besitzt und wie diese verwertet werden können.

Ein weiteres Problem ist die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten durch KI-Systeme, etwa beim „Training“ von Algorithmen. Viele KI-Systeme werden mit großen Datenmengen trainiert, die oft urheberrechtlich geschützte Werke beinhalten. Die rechtlichen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen – etwa zur Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne Lizenz – müssen klar geregelt werden. Unternehmen, die KI-Technologien entwickeln oder einsetzen, benötigen klare rechtliche Rahmenbedingungen, um die Nutzung von Daten sicher und rechtlich einwandfrei zu gestalten.

 

 

Der Weg nach vorn

Die WKO setzt sich daher aktiv für eine Weiterentwicklung des Urheberrechts ein, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden. Dabei wird unter anderem auch auf die europäische Ebene hingewiesen, wo bereits an Anpassungen des Urheberrechts gearbeitet wird. Eine wichtige Diskussion dreht sich um die Frage, wie KI-generierte Werke urheberrechtlich behandelt werden sollen. Sollten KI-generierte Werke unter bestimmten Bedingungen doch urheberrechtlich geschützt werden? Oder sollte der Fokus auf der Lizenzierung und der Nutzung von Daten durch Unternehmen liegen?

Zusätzlich muss der Umgang mit KI und Urheberrecht auch die Interessen von kleinen und mittelständischen Unternehmen berücksichtigen, die nicht immer über die Ressourcen verfügen, um komplexe rechtliche Fragestellungen zu klären. Die WKO ist daher bestrebt, ihren Mitgliedern praxisnahe Informationen und Unterstützung zu bieten, um sie im Umgang mit diesen neuen rechtlichen Herausforderungen zu unterstützen.

 

Fazit

Das Zusammenspiel von Künstlicher Intelligenz und Urheberrecht ist ein komplexes Thema, das sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Die Wirtschaftskammer Österreich spielt eine wichtige Rolle dabei, den Dialog zwischen Politik, Unternehmen und Urhebern zu fördern, um Lösungen zu finden, die den rechtlichen Rahmen an die technologischen Entwicklungen anpassen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtliche Landschaft weiterentwickelt, doch eines ist sicher: KI wird auch in der Urheberrechtsdebatte eine immer größere Rolle spielen.