Rechtliche Rahmenbedingungen für KI

  1. Einhaltung bestehender Rechtsvorschriften bei KI-Anwendungen:

    • Gesetze wie Urheberrecht, Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrechte und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen müssen auch im Zusammenhang mit KI beachtet werden.
    • Beispielsweise darf öffentlich verfügbares Material (Datenbanken, Webseiten, Bilder) nicht uneingeschränkt genutzt werden, da es urheberrechtlich geschützt sein könnte.
    • Unerlaubte Vervielfältigung, Bearbeitung oder Veröffentlichung muss vermieden werden, indem:
      • Unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden,
      • Mitarbeitende über erforderliche Berechtigungen/Lizenzen verfügen,
      • alle rechtlichen Vorgaben beachtet werden.
  2. Herausforderungen durch bestehende Gesetze:

    • KI kann nicht als Rechteinhaber auftreten, da das Urheberrecht nur natürliche Personen als Urheber anerkennt.
    • Daten, die von KI verarbeitet werden, können jedoch urheberrechtlich geschützt sein.
  3. Europäische KI-Richtlinie ("AI Act"):

    • Inkrafttreten: Ab 1. August 2024.
    • Ziele: Rechtlicher Rahmen zur Förderung von Innovationen und Schutz von Sicherheit, Privatsphäre und Grundrechten.
    • Kernpunkte:
      • Risikobasierte Klassifizierung: KI-Systeme werden nach ihrem Risiko für Menschen und Gesellschaft eingestuft.
      • Transparenzvorschriften: Nutzer müssen erkennen können, wenn sie mit einer KI interagieren (z. B. bei Chatbots).
      • Datenschutz und Datenqualität: Maßnahmen zur Vermeidung von Verzerrungen und Diskriminierungen.
      • Sicherheitsanforderungen: Strenge Vorgaben für hochriskante KI-Systeme.
      • Aufsicht und Compliance: Einrichtung von Behörden zur Überwachung der Einhaltung.
    • Österreichische Unterstützung: Die Regulierungsbehörde RTR bietet Informationen und Unterstützung bei der Umsetzung des AI Acts.

Künstliche Intelligenz und Urheberre

Was Sie wissen müssenKünstliche Intelligenz und Urheberr

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst ein fester Bestandteil unseres digitalen Lebens. Mit der explosionsartigen Verbreitung von KI-Systemen wie ChatGPT – der am schnellsten wachsenden Verbraucher-App der Geschichte – stellen sich auch neue rechtliche Fragen. Besonders relevant ist hierbei das Urheberrecht. Im Februar 2023 verzeichnete die Website chat.openai.com über 1 Milliarde Besucher – ein Wachstum ohne absehbares Ende.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte des Urheberrechts im Zusammenhang mit KI.


Was ist künstliche Intelligenz (KI)?

KI beschreibt die Fähigkeit von Maschinen, Aufgaben zu übernehmen, die menschlicher Intelligenz vorbehalten sind. Hierzu gehören:

  • Lernen auf Basis von Erfahrungen
  • Erkennen von Mustern
  • Treffen von Entscheidungen

Ein bekanntes Beispiel ist GPT (Generative Pre-trained Transformer), ein Modell, das menschenähnliche Texte erzeugt. Eine Anwendung davon ist ChatGPT, ein Chatbot, der in natürlicher Sprache mit Benutzern interagieren kann.


Künstliche Intelligenz und Urheberrecht

Schutzbereich des Urheberrechts

Laut § 2 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sind nur persönliche geistige Schöpfungen urheberrechtlich geschützt.

  • § 2 Abs. 2 UrhG: Maschinen können keine persönliche geistige Schöpfung hervorbringen.
  • § 7 UrhG: Nur ein Mensch kann als Schöpfer eines Werkes und damit als Urheber gelten.

Kann eine KI urheberrechtlich geschützte Werke schaffen?

Nein, eine KI kann keine Urheberrechte an ihren Werken beanspruchen, da sie keine autonome Persönlichkeit oder kreative Entscheidungsfreiheit besitzt.

Konsequenzen:

  • Werke, die eine KI erzeugt (Texte, Bilder, Grafiken), sind nicht urheberrechtlich geschützt.
  • Der Nutzer der KI kann anderen nicht verbieten, den von der KI erzeugten Inhalt zu verwenden.
  • Umgekehrt dürfen von der KI erzeugte Inhalte ohne Zustimmung des Nutzers verwendet werden – allerdings nur, wenn keine geschützten Inhalte Dritter eingebunden wurden.

Nutzung von KI-Inhalten: Risiken und Besonderheiten

Nutzung bestehender Werke durch KI

  • Training der KI: KI-Systeme greifen häufig auf urheberrechtlich geschützte Werke zurück, um ihre Fähigkeiten zu entwickeln. Dies ist gemäß § 44b UrhG (Text und Data Mining) unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
  • Problem: Es besteht das Risiko, dass die KI urheberrechtlich geschützte Texte oder Bilder in ähnlicher Form wiedergibt, ohne dass der Nutzer dies erkennt.

Nutzung der KI-generierten Inhalte:

  1. Vervielfältigung (§ 16 UrhG): Eine wörtliche Übernahme oder leicht veränderte Inhalte aus urheberrechtlich geschützten Werken stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
  2. Öffentliche Nutzung (§ 19a UrhG): Das Verbreiten geschützter Inhalte (z. B. durch Hochladen ins Internet) ist ohne Erlaubnis des Urhebers unzulässig.

Prompts und ihre Schutzfähigkeit

Prompts (Arbeitsanweisungen an die KI) können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen.

  • Beispiele für schutzfähige Prompts: Ausgeklügelte Befehle, die kreative oder technische Parameter kombinieren.
  • Nicht schutzfähige Prompts: Einfache Anfragen wie „Schreibe mir einen kurzen Abriss über die Geschichte des Naturschutzes“.

Haftungsfragen bei KI-generierten Werken

Wer haftet, wenn KI-Inhalte Urheberrechte verletzen?

  • Nutzer der KI: Der Nutzer haftet, wenn er geschützte Inhalte übernimmt und verbreitet.
  • Entwickler oder Betreiber der KI: Keine Haftung, es sei denn, es wurde nachweislich gegen bestehende Gesetze verstoßen.

Tipps zur Haftungsvermeidung

  • Plagiatsscanner: Prüfen Sie KI-generierte Inhalte auf urheberrechtlich geschützte Bestandteile.
  • Impressumshinweis (§ 44b Satz 3 UrhG): Machen Sie deutlich, dass Inhalte Ihrer Website nicht für Text- und Data-Mining verwendet werden dürfen.
  • „Robots.txt“-Datei: Sperren Sie bestimmte Inhalte vor der Indexierung durch Crawler.

Verwendung von Bildern in KI-Systemen

  • Bearbeitung bestehender Werke: Änderungen an geschützten Bildern durch KI (z. B. über Tools wie Midjourney) fallen unter das Bearbeitungsrecht (§ 23 UrhG).
  • Freie Bearbeitung: Nur erlaubt, wenn das Werk sich stark vom Ausgangsmaterial entfernt.

Fazit

  • KI-generierte Inhalte sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt, da keine menschliche Schöpfung vorliegt.
  • Nutzer von KI-Systemen sollten Vorsicht walten lassen, da KI beim Training oder Output urheberrechtlich geschützte Werke verwenden könnte.
  • Haftungsfallen lassen sich vermeiden, indem Inhalte sorgfältig geprüft und rechtliche Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Rechtliche Beratung

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung von KI entwickeln sich ständig weiter. Für spezifische Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt für Urheberrecht wenden.

ChatGPT und Urheberrecht: Passt das zusammen?

1. Was ist ChatGPT?

  • Ein KI-Tool, das im November 2022 öffentlich bekannt wurde.
  • ChatGPT wurde mit riesigen Mengen an vorbestehenden Texten (Blogbeiträge, Wikipedia, Aufsätze etc.) trainiert.
  • Die KI lernt weiterhin durch Feedback und erzeugt eigenständig Texte auf Basis des Gelernten.

2. Urheberrecht: Sind ChatGPT-generierte Texte geschützt?

  • Voraussetzungen für Urheberrechtsschutz:

    1. Schöpfungshöhe: Ein Werk muss Individualität und kreative Persönlichkeit des Urhebers zeigen.
    2. Menschliches Schaffen: Die Kreation muss von einem Menschen bewusst gesteuert werden.
  • Ergebnis:

    • KI-generierte Texte erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
    • OpenAI hat kein Urheberrecht an den von ChatGPT erstellten Texten.

3. Darf man ChatGPT-generierte Inhalte bedenkenlos nutzen?

  • Rechtslage bei Trainingsdaten:

    • ChatGPT wurde mit urheberrechtlich geschützten, frei zugänglichen Texten trainiert (z. B. Blogbeiträge, Aufsätze).
    • Das Training auf solchen Daten ist gemäß § 44b UrhG (Text und Data Mining) erlaubt.
  • Rechtslage bei Ausgaben:

    • ChatGPT gibt keine Texte exakt wieder, kann aber geschützte Strukturen, Charaktere, Listen oder Handlungsabfolgen imitieren.
    • Auch Zusammenfassungen geschützter Werke (z. B. Fabeln) könnten urheberrechtlich problematisch sein.

4. Risiken und Haftung bei Rechtsverletzungen

  • Haftung:

    • Nicht OpenAI haftet für Rechtsverletzungen durch KI-generierte Inhalte, sondern der Nutzer, der diese Inhalte veröffentlicht (z. B. Kanzleien).
  • Empfehlung:

    • Texte vor Veröffentlichung sorgfältig prüfen, um mögliche Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.

5. Fazit

  • Die von ChatGPT generierten Inhalte sind nicht automatisch frei von Rechten Dritter.
  • Für sensible Bereiche, wie Kanzleien oder Unternehmen, ist eine gründliche rechtliche Prüfung essenziell.
  • ChatGPT sollte mit Bedacht genutzt werden, insbesondere bei öffentlichen Veröffentlichungen.