Verwendung von KI

Was ist künstliche Intelligenz (KI)?

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein Sammelbegriff für die Fähigkeit von Maschinen, Aufgaben zu übernehmen, die normalerweise der menschlichen Intelligenz vorbehalten sind. KI basiert auf Algorithmen und Programmen, die es Maschinen ermöglichen, erfahrungsbasiert zu lernen, Muster zu erkennen und Entscheidungen zu treffen.

Rechtliche Rahmenbedingungen für KI

Doch KI-Anwendungen bringen bestehende gesetzliche Regelungen auch an Grenzen: Da das österreichische Urheberrechtsgesetz nur eine „natürliche Person“ als Urheber vorsieht, kann eine KI selbst niemals Rechteinhaber sein. Andererseits können die der KI-Anwendung zugeführten und verarbeiteten Daten sehr wohl urheberrechtlich geschützt sein. Nicht alles, was öffentlich verfügbar ist, darf auch verwendet werden. Die Übertragung von Datenbanken, die Extraktion von Webseiten oder auch nur die Nutzung von Bildern im Internet sind geregelt und können im Umgang mit KI rechtliche Konsequenzen haben. Damit es zu keiner Urheberrechtsverletzung durch unerlaubte Vervielfältigung, Einige Aspekte des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz sind gesetzlich noch nicht eindeutig geregelt. Bestehende Rechtsvorschriften wie Urheberrecht und Datenschutzrecht müssen berücksichtigt werden. KI kann keine Rechteinhaber sein, aber die Daten, die sie verarbeitet, können geschützt sein. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vereinbarungen eingehalten werden.

Details zur Europäischen KI-Richtlinie

Der AI Act der EU, der am 1. 8. 2024 in Kraft tritt, schafft einen rechtlichen Rahmen für KI-Systeme, um Innovationen zu fördern und gleichzeitig Sicherheit und Grundrechte zu schützen. Kernpunkte sind die risikobasierte Klassifizierung, Transparenzvorschriften, Datenschutz, Sicherheitsanforderungen und die Einrichtung von Aufsichtsbehörden.
Die KI-Servicestelle der RTR ist der Ansprechpartner für Informationen und Unterstützung zur Umsetzung des AI Act. Links AI Act - Die KI-Ver­ordnung der EU tritt mit 1. 8. 2024 in Kraft.

Darf ich dann mit ChatGPT generierte Texte sorglos nutzen?

Während zwar die Betreiber (OpenAI) von ChatGPT keine Rechte an den generierten Texten erlangen, sieht es im Hinblick auf Urheberrechte der zu Trainingszwecken verwendeten Texte anders aus.

Wie gelangt ChatGPT an seine Trainingsdaten?

OpenAI ist für das Training auf sehr große Textmengen angewiesen. Diese Texte können Blogbeiträge, veröffentlichte Aufsätze, Wikipedia-Einträge etc. sein. Das bedeutet, dass OpenAI sein Sprachmodell vermutlich überwiegend mit urheberrechtlich geschützten Texten „gefüttert“ hat. Solange es sich dabei um frei zugängliche Texte handelt, die nicht mit einem Rechtevorbehalt versehen sind, ist dies vom Gesetz abgedeckt: Das Training von ChatGPT unterfällt § 44b I UrhG (basierend auf der EU-Urheberrechtsrichtlinie). Demnach ist es auch kommerziellen Anbietern wie OpenAI im Wege des „Data Minings“ möglich, rechtmäßig zugängliche digitale Texte vorübergehend zu Trainingszwecken zu nutzen.

Wie stark wandelt ChatGPT trainierte Texte bei der Ausgabe ab?

Nur weil ChatGPT die Trainingsdaten vermutlich legal genutzt hat, legitimiert das noch lange nicht die Verwendung der ausgegebenen Ergebnisse.

Tatsächlich scheint es so zu sein, dass ChatGPT zuvor antrainierte Texte nicht in identischer Form wiedergibt. Wir erinnern uns: Bei einer erheblichen Abwandlung eines urheberrechtlich geschützten Textes „verblasst“ das ursprüngliche Werk. Es liegt eine freie Benutzung vor, die ohne Zustimmung des ursprünglichen Autors bzw. der ursprünglichen Autorin möglich ist.

Vielen ist aber nicht bewusst, dass sich das Urheberrecht nicht nur auf die konkrete Ausformulierung eines Textes beschränkt. Auch Handlungen und Charaktere, Reihenfolgen, Aufzählungen, Listen sind schutzfähig. Denn dann besteht die individuelle schöpferische Leistung nicht oder nicht allein in der konkreten Ausformulierung (also dem sprachlichen Stil), sondern auch in der Auswahl und Anordnung des zu behandelnden Stoffs. Ein gutes Beispiel für eine geschützte Auswahl ist zum Beispiel ein Rezeptbuch. Welche Rezepte passen thematisch? Welche Rezepte werden den künftigen Leser:innen gefallen? Ähnliches gilt für die Charaktere von Harry Potter und die Welt, in der sich erstgenannte bewegen. Die vielen einzelnen Merkmale prägen das Bild einer Fabel.

Es ist daher nicht fernliegend, dass ChatGPT bei entsprechenden Nutzereingaben („Zähle mir XY auf ...“) eine urheberrechtlich geschützte Liste darstellt. Die Verwendung dieser Liste verletzt dann die Rechte des jeweiligen Autors/der jeweiligen Autorin. Es ist auch nicht fernliegend, dass sich Nutzer:innen eine bestehende und urheberrechtlich geschützte Fabel zusammenfassen lassen. Auch in dieser Zusammenfassung sind dann noch die charakteristischen Merkmale erkennbar. Die Verwendung der Zusammenfassung würde ebenfalls potentiell in die Rechte des Autors/der Autorin eingreifen.

Fazit

An Texten, Bildern und Grafiken, die durch KI neu generiert werden, besteht in der Regel kein Urheberrecht, da es sich hierbei nicht um eine menschliche schöpferische Leistung handelt.

Es ist jedoch Vorsicht geboten, da die „künstliche Intelligenz“ manchmal nicht so intelligent ist, wie sie scheint, und es kann vorkommen, dass die KI, insbesondere wenn im Internet nur wenige Daten zu einer bestimmten Frage verfügbar sind, bereits vorhandene Texte oder Bilder fast eins zu eins reproduziert. An diesen vorbestehenden Werken können wiederum Urheberrechte der ursprünglichen Schöpfer bestehen, die bei einer unkritischen Verwendung des von der KI ausgespuckten Outputs verletzt werden können. Im Zweifelsfall empfiehlt sich der Einsatz von Plagiatsscannern nach der Generierung der KI-Texte, um sicherzustellen, dass keine bestehenden Urheberrechte verletzt werden.

Besonders ausgefeilte Beschreibungen und Arbeitsanweisungen, was die KI produzieren soll (sog. „prompts“), können ihrerseits Urheberrechtsschutz genießen, wenn sie sich deutlich von dem abheben, was jedermann jederzeit erdenken kann.

Um zu verhindern, dass die Daten einer Website für das KI-Training verwendet werden, empfiehlt es sich, das Text und Data Mining nach § 44b UrhG durch einen maschinenlesbaren Hinweis im Impressum zu untersagen.