

Rechtliche Rahmenbedingungen für KI
Rechtliche Rahmenbedingungen für KI
Bestehende und künftige Rechtsvorschriften im Kontext von KI-Anwendungen
Es sind nicht alle Aspekte der KI geregelt, also müssen bestehende Rechtsvorschriften auch im Kontext von KI-Anwendungen berücksichtigt werden. Dazu zählen etwa das Urheberrecht und das Datenschutzrecht, aber auch Persönlichkeitsrechte oder der Schutz von Know-how. Es gibt mit bestehenden Gesetzen das Problem, dass ein Urheber eine natürliche Person keine KI sein muss. Andererseits können die der KI-Anwendung zugeführten und verarbeiteten Daten sehr wohl urheberrechtlich geschützt sein. Nicht alles, was öffentlich verfügbar ist, darf auch verwendet werden. Die Übertragung von Datenbanken, die Extraktion von Webseiten oder auch nur die Nutzung von Bildern im Internet sind geregelt und können im Umgang mit KI rechtliche Konsequenzen haben. Damit es zu keiner Urheberrechtsverletzung durch unerlaubte Vervielfältigung, Bearbeitung oder Veröffentlichung kommt, muss sichergestellt werden, dass ...
- im Einklang mit unternehmensinternen Richtlinien gehandelt wird.
- Mitarbeitende über alle notwendigen Berechtigungen / Lizenzvereinbarungen für die Verwertung der Inhalte verfügen.
- alle rechtlichen Vereinbarungen eingehalten werden.
Künstliche Intelligenz und Urheberrecht ChatGPT und Co. Schutz des geistigen Eigentums?
Künstliche Intelligenz und Urheberrecht ChatGPT und Co. Schutz des geistigen Eigentums?
Insbesondere da die KI-Software ChatGPT die am schnellsten wachsende Verbraucher-App der Geschichte ist. Im Monat Februar 2023 hatte die Website chat.openai.com bereits mehr als 1 Milliarde Besucher und ein Ende des Wachstums ist nicht in Sicht.
Künstliche Intelligenz (KI) ist ein Sammelbegriff für die Fähigkeit von Maschinen, Aufgaben zu übernehmen, die normalerweise der menschlichen Intelligenz vorbehalten sind. KI basiert auf Algorithmen und Programmen, die es Maschinen ermöglichen, erfahrungsbasiert zu lernen, Muster zu erkennen und Entscheidungen zu treffen.
Beispiel GPT:
GPT ist ein maschinelles Lernmodell, das darauf trainiert wurde, menschenähnliche Texte zu erzeugen. Es wurde entwickelt, um auf Texteingaben zu reagieren und kontextabhängige Texte zu erzeugen, die wie von einem menschlichen Autor geschrieben aussehen.
KI als Urheber von Werken?
Im Allgemeinen wird der Schöpfer des Werks als Urheber angesehen. Bei Werken, die von KI geschaffen werden, ist die Frage jedoch komplexer, da es sich um eine Maschine handelt, die das Werk geschaffen hat. Sieht man die KI als Werkzeug zur Erstellung von Werken, stellt sich die Frage, ob der Urheberrechtsschutz auf den Eigentümer der KI-Technologie übergehen sollte oder ob es andere Lösungen gibt, um die Rechte der beteiligten Parteien zu schützen.
Was ist der Unterschied zu Bildern?
Photoshop Bilder
Der Unterschied etwa zu Bildern, die ein User mit einem herkömmlichen Grafikprogramm wie Photoshop durch die Steuerung verschiedener Funktionen erarbeitet hat (und die unbestritten Urheberschutz genießen können) ist folgender:
- Die Person, die das Endergebnis einer Software erstellt (Bilder mit Photoshop), bedient sich zwar der Technologie. Die wesentliche Planung und Ausführung des Bildes liegt jedoch in den Händen des Bedieners, der lediglich durch den Computer unterstützt wird. Es handelt sich um eine schöpferische Tätigkeit des Menschen, die zu einer persönlichen geistigen Schöpfung führt. Das Ergebnis hängt daher in hohem Maße von den Fähigkeiten und Entscheidungen des Benutzers ab.
- Anders verhält es sich bei neuen KI-Anwendungen, die selbstständig neue Inhalte generieren. Der Nutzer gibt nur noch den Rahmen vor und überlässt die Verantwortung für das Ergebnis letztlich der KI.
Haftungsfrage bei Werken, die von KI erstellt wurden
Da eine Künstliche Intelligenz kein Urheber sein kann, stellt sich die Frage der Haftung. Wer haftet im Falle von Fehlern oder Urheberrechtsverletzungen für Werke, die von KI geschaffen wurden? Was passiert, wenn eine KI-Technologie ein Werk geschaffen hat, das gegen das Urheberrecht verstößt?
- Wer trägt die Verantwortung bei Urheberrechtsverletzungen?
- Haftet der Nutzer der KI?
- Haftet der KI-Entwickler?
- Haftet der Eigentümers der Technologie?
Es gibt derzeit keine spezifischen Gesetze oder Gerichtsurteile (Stand März 2023), die sich explizit mit dieser Frage befassen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Gesetzgebung und Rechtsprechung in Deutschland zur Frage der Haftung für KI-generierte Werke entwickeln wird, da es sich um ein relativ neues und sich schnell entwickelndes Thema handelt.
Wichtig zu wissen:
Wer geschützte Texte, Bilder, Videos oder Teile davon beispielsweise auf die eigene Website übernimmt, begeht eine Urheberrechtsverletzung.
Welche Strafen drohen?
Wie können sich Urheber schützen?
Es drohen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der dem Urheber entstandenen Abmahnkosten. Dabei ist es unerheblich, ob die Texte von einer KI stammen. Auch in diesem Fall haftet der Nutzer des Textes, d.h. der Nutzer der KI, der die angeblich von der KI generierten Texte weiterverbreitet, die aber in Wirklichkeit wortgleich aus bestehenden Werken übernommen wurden.
Im Urheberrecht gilt der Grundsatz, dass derjenige, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk verwendet, dafür Sorge zu tragen hat, dass das Urheberrecht nicht verletzt wird. An die Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt werden strenge Anforderungen gestellt. Verwerter müssen sich umfassend und lückenlos über die erforderlichen Rechte informieren.
Dieses Risiko, durch die Verwendung von KI-generierten Inhalten in eine Haftungsfalle zu tappen, kann minimiert werden, indem nach der Generierung der KI-Texte Plagiatsscanner eingesetzt werden, um sicherzustellen, dass keine bestehenden Urheberrechte verletzt werden.
Außerdem kann man in maschinenlesbarer Form einen Hinweis in das Impressum geben. § 44b Satz 3 UrhG enthält eine Regelung, dass man die Nutzungen von Text und Data Mining unter Vorbehalt stellen kann. Den sogenannten Nutzungsvorbehalt.
ChatGPT und Urheberrecht: Passt das zusammen?
ChatGPT und Urheberrecht: Passt das zusammen?
ChatGPT ist eine Software, die im Spätherbst 2022 schlagartig als KI für jedermann bekannt wurde. Die Hersteller haben ChatGPT „trainiert“, indem sie sie eine riesige Menge an vorbestehenden Textdaten aus dem Internet und anderen Quellen analysieren ließen. Während dieses „Fütterns“ mit Informationen konnte die Software die Strukturen und Muster der menschlichen Sprache erlernen. ChatGPT ist aber auch künftig noch lernfähig, kann also auf Feedback seiner Nutzer:innen reagieren und dadurch seine künftigen generierten Texte verbessern.
Sind KI-generierte Texte von ChatGPT urheberrechtlich geschützt?
Menschliches Schaffen bedeutet, dass das Ergebnis des Schöpfungsprozesses – also zum Beispiel das Formulieren eines Textes – zielgerichtet von einem Menschen gesteuert wird. Zwar darf sich der Mensch der Hilfsmittel (Computer, Stift und Papier, Diktiersoftware usw.) bedienen. Wie der Text konkret formuliert wird, darf aber gerade nicht die Software autonom entscheiden, sondern dies muss dem Willen des Schöpfers bzw. der Schöpferin entspringen.
Darf ich dann mit ChatGPT generierte Texte sorglos nutzen?
Während zwar die Betreiber (OpenAI) von ChatGPT keine Rechte an den generierten Texten erlangen, sieht es im Hinblick auf Urheberrechte der zu Trainingszwecken verwendeten Texte anders aus.
Inhalte vor Veröffentlichung auf potenzielle Rechteverletzung prüfen
Die von ChatGPT generierten Texte sind nicht ohne Weiteres frei von Rechten Dritter. Kommt es zu einer Rechtsverletzung, weil zum Beispiel eine Kanzlei Teile eines Blogbeitrags von ChatGPT generieren lässt, haftet gegenüber dem jeweiligen Urheber/der jeweiligen Urheberin nicht OpenAI, sondern der- oder diejenige, der oder die den Inhalt ins Netz stellt (zum Beispiel die Kanzlei).
Von ChatGPT generierte Ergebnisse müssen also immer sorgfältig auf einen möglichen urheberrechtlichen Schutz zugunsten Dritter hin überprüft werden. Insgesamt ist ChatGPT mit viel Sorgfalt und Bedacht anzuwenden.