Rechtliche Rahmenbedinungen für KI - WKO

Auch wenn einige Aspekte des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz und von KI-Systemen gesetzlich noch nicht eindeutig geregelt sind, müssen bestehende Rechtsvorschriften auch im Kontext von KI-Anwendungen berücksichtigt werden. Dazu zählen etwa das Urheberrecht und das Datenschutzrecht, aber auch Persönlichkeitsrechte oder der Schutz von Know-how (z.B. Geschäftsgeheimnisse). Doch KI-Anwendungen bringen bestehende gesetzliche Regelungen auch an Grenzen: Da das österreichische Urheberrechtsgesetz nur eine „natürliche Person“ als Urheber vorsieht, kann eine KI selbst niemals Rechteinhaber sein. Andererseits können die der KI-Anwendung zugeführten und verarbeiteten Daten sehr wohl urheberrechtlich geschützt sein. Nicht alles, was öffentlich verfügbar ist, darf auch verwendet werden.

Damit es zu keiner Urheberrechtsverletzung durch unerlaubte Vervielfältigung, Bearbeitung oder Veröffentlichung kommt, muss sichergestellt werden, dass ...

  • im Einklang mit unternehmensinternen Richtlinien gehandelt wird.
  • Mitarbeitende über alle notwendigen Berechtigungen / Lizenzvereinbarungen für die Verwertung der Inhalte verfügen.
  • alle rechtlichen Vereinbarungen eingehalten werden.

 

Details zur Europäischen KI-Richtlinie

Der "AI Act" bezeichnet ein bedeutendes Regelwerk der Europäischen Union, das sich mit der Regulierung und Verwaltung von Künstlicher Intelligenz (KI) beschäftigt. Er tritt mit 1.8.2024 in Kraft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz und die Entwicklung von KI-Systemen in der EU zu schaffen, um Innovationen zu fördern, gleichzeitig aber auch die öffentliche Sicherheit, Privatsphäre und Grundrechte zu schützen.

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht ChatGPT und Co.

Schutz des geistigen Eigentums?

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein Sammelbegriff für die Fähigkeit von Maschinen, Aufgaben zu übernehmen, die normalerweise der menschlichen Intelligenz vorbehalten sind. KI basiert auf Algorithmen und Programmen, die es Maschinen ermöglichen, erfahrungsbasiert zu lernen, Muster zu erkennen und Entscheidungen zu treffen.

Ein Beispiel für künstliche Intelligenz ist GPT (Generative Pre-trained Transformer). GPT ist ein maschinelles Lernmodell, das darauf trainiert wurde, menschenähnliche Texte zu erzeugen. Es wurde entwickelt, um auf Texteingaben zu reagieren und kontextabhängige Texte zu erzeugen, die wie von einem menschlichen Autor geschrieben aussehen.

ChatGPT ist eine Weiterentwicklung von GPT und ein Beispiel für die Anwendung künstlicher Intelligenz. ChatGPT ist ein natürlichsprachlicher Chatbot, der in der Lage ist, menschenähnliche Gespräche mit Benutzern zu führen. Das System verwendet künstliche Intelligenz, um kontextbezogene Antworten zu generieren und mit den Benutzern auf eine Weise zu interagieren, die menschlichen Gesprächen ähnelt.

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist in seinem § 2 recht deutlich und erteilt der Schutzfähigkeit von durch KI erzeugten Inhalten eine klare Absage. Denn gemäß § 2 Abs. 2 UrhG sind nur persönliche geistige Schöpfungen geschützt, d.h. es muss sich um menschliches Schaffen handeln.

§ 2 Abs 2 UrhG
Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Ausgeschlossen sind damit zum einen Produkte von Tieren – So sorgte vor einigen Jahren das von einem Affen, der einem Wildlife-Fotografen kurzerhand die Kamera „klaute“, angefertigte Foto in der juristischen Fachwelt für Diskussionen (Selfies von Tieren). Andererseits – und hier kommt die KI wieder ins Spiel – kann es sich eben auch bei rein maschinell erzeugten Inhalten nicht um eine persönliche Schöpfung handeln.

Das Werk muss von einem Menschen geschaffen sein, um in den Genuss von Urheberrechtsschutz zu kommen. Dies ergibt sich auch aus § 7 UrhG, der den Urheber als „Schöpfer des Werkes“ definiert.