Verwendung von KI im Zusammenhang mit CMS

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Künstliche Intelligenz (KI) und deren Auswirkungen auf das Urheberrecht sind komplex und entwickeln sich stetig weiter. Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Aspekte aus den bereitgestellten Quellen zusammen:

1. Europäische KI-Verordnung (AI Act):

Die Europäische Union hat mit dem “AI Act” ein bedeutendes Regelwerk geschaffen, das am 1. August 2024 in Kraft tritt. Dieses Gesetz zielt darauf ab, einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz und die Entwicklung von KI-Systemen in der EU zu etablieren, um Innovationen zu fördern und gleichzeitig öffentliche Sicherheit, Privatsphäre und Grundrechte zu schützen. WKO

Kernpunkte des AI Acts umfassen:
Risikobasierte Klassifizierung: KI-Systeme werden je nach potentiellem Risiko für Individuen und die Gesellschaft klassifiziert, von “unbedenklich” bis “hohes Risiko”.
Transparenzvorschriften: Für KI-Systeme mit direktem Einfluss auf Menschen (z. B. Chatbots) sind Transparenzmaßnahmen vorgesehen, damit Nutzer wissen, dass sie mit einer KI interagieren.
Datenschutz und Datenqualität: Der AI Act betont die Wichtigkeit der Datenqualität und legt Standards fest, um Verzerrungen und Diskriminierungen durch KI zu vermeiden.
Sicherheitsanforderungen: Für hochriskante KI-Systeme sind strenge Sicherheitsanforderungen vorgesehen, um deren Zuverlässigkeit und Sicherheit zu gewährleisten.
Aufsicht und Compliance: Die Einrichtung von Aufsichtsbehörden ist vorgesehen, die die Einhaltung der Vorschriften überwachen. 

2. KI und Urheberrecht:

Die Integration von KI in kreative Prozesse wirft Fragen hinsichtlich des Urheberrechtsschutzes auf. Gemäß dem österreichischen Urheberrechtsgesetz kann nur eine natürliche Person als Urheber gelten. Daher können KI-generierte Werke nicht direkt urheberrechtlich geschützt werden. Allerdings können die für das Training der KI verwendeten Daten urheberrechtlich geschützt sein. Es ist wichtig sicherzustellen, dass bei der Nutzung von KI keine Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubte Vervielfältigung, Bearbeitung oder Veröffentlichung entstehen. WKO

3. Haftung und Verantwortlichkeit bei KI-generierten Inhalten:

Nutzer von KI-Systemen wie ChatGPT sind für den Input verantwortlich, den sie in die KI eingeben, sowie für die Verwendung der generierten Inhalte. OpenAI, der Entwickler von ChatGPT, räumt den Nutzern alle Rechte an den durch die KI generierten Texten ein, behält sich jedoch vor, In- und Output in dem Maße zu verwenden, der für das Angebot der KI, die rechtliche Compliance und die Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich ist. Für die rechtliche Konformität des Inhalts sind die Nutzer verantwortlich. Hearting

4. Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken beim Training von KI-Systemen:

Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training von KI-Systemen ist rechtlich umstritten. In einigen Fällen kann die Vervielfältigung solcher Werke ohne Zustimmung des Rechteinhabers eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Es ist daher wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ausnahmen, wie beispielsweise das Zitatrecht oder die Schranken des Urheberrechts, zu berücksichtigen. Hearting

Insgesamt ist es für Unternehmen und Entwickler, die KI-Systeme einsetzen oder entwickeln, essenziell, sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst zu sein und sicherzustellen, dass sie im Einklang mit geltenden Gesetzen und Vorschriften handeln.

 

Quellen:

https://www.wko.at/digitalisierung/rechtliche-rahmenbedingungen-fuer-ki

https://ggr-law.com/urheberrecht/faq/kuenstliche-intelligenz-ki-urheberrecht/

https://legal-tech.de/chatgpt-und-urheberrecht/

https://haerting.de/wissen/ki-und-copyright-wie-haelt-es-chatgpt-mit-dem-urheberrecht/