Was ist Künstliche Intelligenz

Was ist künstliche Intelligenz (KI)?
Erklärt am Beispiel von GPT und ChatGPT

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein Sammelbegriff für die Fähigkeit von Maschinen, Aufgaben zu übernehmen, die normalerweise der menschlichen Intelligenz vorbehalten sind. KI basiert auf Algorithmen und Programmen, die es Maschinen ermöglichen, erfahrungsbasiert zu lernen, Muster zu erkennen und Entscheidungen zu treffen.
Ein Beispiel für künstliche Intelligenz ist GPT (Generative Pre-trained Transformer). GPT ist ein maschinelles Lernmodell, das darauf trainiert wurde, menschenähnliche Texte zu erzeugen. Es wurde entwickelt, um auf Texteingaben zu reagieren und kontextabhängige Texte zu erzeugen, die wie von einem menschlichen Autor geschrieben aussehen.

ChatGPT ist eine Weiterentwicklung von GPT und ein Beispiel für die Anwendung künstlicher Intelligenz. ChatGPT ist ein natürlichsprachlicher Chatbot, der in der Lage ist, menschenähnliche Gespräche mit Benutzern zu führen. Das System verwendet künstliche Intelligenz, um kontextbezogene Antworten zu generieren und mit den Benutzern auf eine Weise zu interagieren, die menschlichen Gesprächen ähnelt.

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht
Schutzbereich des Urheberrechts

Kann an durch KI generierten Werken Urheberrechtsschutz bestehen?
Dazu müssten die durch die KI generierten Werke in den Schutzbereich des Urheberrechts fallen. Gemäß § 2 UrhG sind Werke vom Urheberrecht geschützt. Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

 Es ist zu klären, ob eine künstliche Intelligenz persönliche geistige Schöpfungen im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG hervorbringen kann. Wäre dies der Fall, so bestünde Urheberrechtsschutz für Texte, Bilder oder Grafiken, die von Computerprogrammen mit Hilfe künstlicher Intelligenz selbständig erzeugt werden.

Dies ist unter zwei unterschiedlichen Aspekten interessant:

  1. Einerseits geht es um die Frage, ob man die von anderen durch KI generierten Werke ohne Einwilligung z. B. im Marketing nutzen kann.
  2. Andererseits darum, ob man dann, wenn man selbst unter Zuhilfenahme von ChatGPT, Midjourney, Stable Diffusion und Co. einen Inhalt generiert hat, Dritten eine Verwendung verbieten kann.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wem das Urheberrecht an den von der KI geschaffenen Werken zusteht. KI als Urheber von Werken? Im Allgemeinen wird der Schöpfer des Werks als Urheber angesehen. Bei Werken, die von KI geschaffen werden, ist die Frage jedoch komplexer, da es sich um eine Maschine handelt, die das Werk geschaffen hat. Sieht man die KI als Werkzeug zur Erstellung von Werken, stellt sich die Frage, ob der Urheberrechtsschutz auf den Eigentümer der KI-Technologie übergehen sollte oder ob es andere Lösungen gibt, um die Rechte der beteiligten Parteien zu schützen.

Klären wir als erstes ob eine KI überhaupt Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetz (UrhG) sein und persönliche geistige Schöpfungen generieren kann.

Rechtliche Rahmenbedingungen für KI

Auch wenn einige Aspekte des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz und von KI-Systemen gesetzlich noch nicht eindeutig geregelt sind, müssen bestehende Rechtsvorschriften auch im Kontext von KI-Anwendungen berücksichtigt werden. Dazu zählen etwa das Urheberrecht und das Datenschutzrecht, aber auch Persönlichkeitsrechte oder der Schutz von Know-how (z.B. Geschäftsgeheimnisse).

Doch KI-Anwendungen bringen bestehende gesetzliche Regelungen auch an Grenzen: Da das österreichische Urheberrechtsgesetz nur eine „natürliche Person“ als Urheber vorsieht, kann eine KI selbst niemals Rechteinhaber sein. Andererseits können die der KI-Anwendung zugeführten und verarbeiteten Daten sehr wohl urheberrechtlich geschützt sein. Nicht alles, was öffentlich verfügbar ist, darf auch verwendet werden. Die Übertragung von Datenbanken, die Extraktion von Webseiten oder auch nur die Nutzung von Bildern im Internet sind geregelt und können im Umgang mit KI rechtliche Konsequenzen haben. Damit es zu keiner Urheberrechtsverletzung durch unerlaubte Vervielfältigung, Bearbeitung oder Veröffentlichung kommt, muss sichergestellt werden, dass ...

  • im Einklang mit unternehmensinternen Richtlinien gehandelt wird.
  • Mitarbeitende über alle notwendigen Berechtigungen / Lizenzvereinbarungen für die Verwertung der Inhalte verfügen.
  • alle rechtlichen Vereinbarungen eingehalten werden.

Details zur Europäischen KI-Richtlinie

Der "AI Act" bezeichnet ein bedeutendes Regelwerk der Europäischen Union, das sich mit der Regulierung und Verwaltung von Künstlicher Intelligenz (KI) beschäftigt. Er tritt mit 1.8.2024 in Kraft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz und die Entwicklung von KI-Systemen in der EU zu schaffen, um Innovationen zu fördern, gleichzeitig aber auch die öffentliche Sicherheit, Privatsphäre und Grundrechte zu schützen.

Kernpunkte des AI Acts umfassen:

  1. Risikobasierte Klassifizierung: KI-Systeme werden je nach potentiellem Risiko für Individuen und die Gesellschaft klassifiziert. Dies reicht von „unbedenklich“ bis hin zu „hohem Risiko“.
  2. Transparenzvorschriften: Für KI-Systeme, die direkten Einfluss auf Menschen haben (z.B. Chatbots), sind Transparenzmaßnahmen vorgesehen, damit Nutzer wissen, dass sie mit einer KI interagieren.
  3. Datenschutz und Datenqualität: Der AI Act betont die Wichtigkeit der Datenqualität und legt Standards fest, um Verzerrungen und Diskriminierungen durch KI zu vermeiden.
  4. Sicherheitsanforderungen: Für KI-Systeme, die als hochriskant eingestuft werden, sind strenge Sicherheitsanforderungen vorgesehen. Diese sollen sicherstellen, dass solche Systeme zuverlässig und sicher sind.
  5. Aufsicht und Compliance: Der Act sieht auch die Einrichtung von Aufsichtsbehörden vor, die die Einhaltung der Vorschriften überwachen.

Die KI-Servicestelle der österreichischen Regulierungsbehörde RTR dient als Ansprechpartner und Informationshub zum Thema KI. Sie unterstützt auch bei der Umsetzung des europäischen AI Act.