Rechtliche Rahmenbedingungen für KI
Rechtliche Rahmenbedingungen für KI
Bestehende und künftige Rechtsvorschriften im Kontext von KI-Anwendungen
Auch wenn einige Aspekte des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz und von KI-Systemen gesetzlich noch nicht eindeutig geregelt sind, müssen bestehende Rechtsvorschriften auch im Kontext von KI-Anwendungen berücksichtigt werden. Dazu zählen etwa das Urheberrecht und das Datenschutzrecht, aber auch Persönlichkeitsrechte oder der Schutz von Know-how (z.B. Geschäftsgeheimnisse).Doch KI-Anwendungen bringen bestehende gesetzliche Regelungen auch an Grenzen: Da das österreichische Urheberrechtsgesetz nur eine „natürliche Person“ als Urheber vorsieht, kann eine KI selbst niemals Rechteinhaber sein. Andererseits können die der KI-Anwendung zugeführten und verarbeiteten Daten sehr wohl urheberrechtlich geschützt sein. Nicht alles, was öffentlich verfügbar ist, darf auch verwendet werden. Die Übertragung von Datenbanken, die Extraktion von Webseiten oder auch nur die Nutzung von Bildern im Internet sind geregelt und können im Umgang mit KI rechtliche Konsequenzen haben. Damit es zu keiner Urheberrechtsverletzung durch unerlaubte Vervielfältigung, Bearbeitung oder Veröffentlichung kommt, muss sichergestellt werden, dass ...
- im Einklang mit unternehmensinternen Richtlinien gehandelt wird.
- Mitarbeitende über alle notwendigen Berechtigungen / Lizenzvereinbarungen für die Verwertung der Inhalte verfügen.
- alle rechtlichen Vereinbarungen eingehalten werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen für KI-generierten Content
Rechtliche Rahmenbedingungen für KI-generierten Content
KI-generierte Inhalte sind mittlerweile in allen Bereichen des alltäglichen Lebens präsent. Ob auf Social Media, auf digitalen Nachrichtenportalen oder in der Werbung: Texte, Beiträge, Produktbeschreibungen werden automatisch von einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieser Trend bringt auch neue Herausforderungen mit sich. Wir haben nachgefragt, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen aussehen.
Künstliche Intelligenz und Urheberrecht ChatGPT und Co. Schutz des geistigen Eigentums?
Künstliche Intelligenz und Urheberrecht
ChatGPT und Co. Schutz des geistigen Eigentums?
Veröffentlicht am 4. April 2023
In diesem Artikel "Künstliche Intelligenz und Urheberrecht" befasse ich mich mit den rechtlichen Aspekten des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI). Die zunehmende Anwendung von KI-Technologien in verschiedenen Bereichen hat neue Fragen und Herausforderungen in Bezug auf das Urheberrecht aufgeworfen.
Ich beantworte hier wichtige Fragen wie:
Sind KI-generierte Inhalte urheberrechtlich geschützt?
Sind Prompts urheberrechtlich geschützt?
Wie kann ich mich als Urheber schützen?
Worum geht's?
Als Experte für den Schutz des geistigen Eigentums ist es mir ein Anliegen, über die Thematik des Urheberrechts im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz zu informieren. Insbesondere da die KI-Software ChatGPT die am schnellsten wachsende Verbraucher-App der Geschichte ist. Im Monat Februar 2023 hatte die Website chat.openai.com bereits mehr als 1 Milliarde Besucher und ein Ende des Wachstums ist nicht in Sicht.
Was ist Künstlicheintelligenz KI?
Erklärt am Beispiel von GPT und Chat GTP
Künstliche Intelligenz (KI) ist ein Sammelbegriff für die Fähigkeit von Maschinen, Aufgaben zu übernehmen, die normalerweise der menschlichen Intelligenz vorbehalten sind. KI basiert auf Algorithmen und Programmen, die es Maschinen ermöglichen, erfahrungsbasiert zu lernen, Muster zu erkennen und Entscheidungen zu treffen.
Ein Beispiel für künstliche Intelligenz ist GPT (Generative Pre-trained Transformer). GPT ist ein maschinelles Lernmodell, das darauf trainiert wurde, menschenähnliche Texte zu erzeugen. Es wurde entwickelt, um auf Texteingaben zu reagieren und kontextabhängige Texte zu erzeugen, die wie von einem menschlichen Autor geschrieben aussehen.
ChatGPT ist eine Weiterentwicklung von GPT und ein Beispiel für die Anwendung künstlicher Intelligenz. ChatGPT ist ein natürlichsprachlicher Chatbot, der in der Lage ist, menschenähnliche Gespräche mit Benutzern zu führen. Das System verwendet künstliche Intelligenz, um kontextbezogene Antworten zu generieren und mit den Benutzern auf eine Weise zu interagieren, die menschlichen Gesprächen ähnelt.
Künstliche Intelligenz und Urheberrecht
Schutzbereich des Urheberrechts
Kann an durch KI generierten Werken Urheberrechtsschutz bestehen?
Dazu müssten die durch die KI generierten Werke in den Schutzbereich des Urheberrechts fallen. Gemäß § 2 UrhG sind Werke vom Urheberrecht geschützt. Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Es ist zu klären, ob eine künstliche Intelligenz persönliche geistige Schöpfungen im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG hervorbringen kann. Wäre dies der Fall, so bestünde Urheberrechtsschutz für Texte, Bilder oder Grafiken, die von Computerprogrammen mit Hilfe künstlicher Intelligenz selbständig erzeugt werden.
Dies ist unter zwei unterschiedlichen Aspekten interessant:
- Einerseits geht es um die Frage, ob man die von anderen durch KI generierten Werke ohne Einwilligung z. B. im Marketing nutzen kann.
- Andererseits darum, ob man dann, wenn man selbst unter Zuhilfenahme von ChatGPT, Midjourney, Stable Diffusion und Co. einen Inhalt generiert hat, Dritten eine Verwendung verbieten kann.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wem das Urheberrecht an den von der KI geschaffenen Werken zusteht. KI als Urheber von Werken? Im Allgemeinen wird der Schöpfer des Werks als Urheber angesehen. Bei Werken, die von KI geschaffen werden, ist die Frage jedoch komplexer, da es sich um eine Maschine handelt, die das Werk geschaffen hat. Sieht man die KI als Werkzeug zur Erstellung von Werken, stellt sich die Frage, ob der Urheberrechtsschutz auf den Eigentümer der KI-Technologie übergehen sollte oder ob es andere Lösungen gibt, um die Rechte der beteiligten Parteien zu schützen.
Klären wir als erstes ob eine KI überhaupt Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetz (UrhG) sein und persönliche geistige Schöpfungen generieren kann.
KI verwendet urheberrechtlich geschützte Werke haftet der Nutzer?
KI verwendet urheberrechtlich geschützte Werke
haftet der Nutzer?
Die wohl praxisrelevanteste Frage, die in der Euphorie über die neuen Möglichkeiten leider allzu oft untergeht, dürfte vor allem für Unternehmer und Werbetreibende sein, was eigentlich passiert, wenn die künstliche Intelligenz ihrerseits auf bereits bestehende urheberrechtlich geschützte Werke zugreift und diese verwendet. Droht dem Nutzer dann eine Haftungsfalle, wenn er die Texte übernimmt?
Zumindest für das Training - also die Phase des Lernens, ohne bereits einen Output zu erzeugen - greifen KI-Anwendungen wie ChatGPT auf bereits existierende und in den meisten Fällen urheberrechtlich geschützte Texte, Grafiken etc. zu und vervielfältigen diese (§ 16 UrhG). Insbesondere wenn zu einer Fragestellung nur wenig Datenmaterial im Internet vorhanden ist, besteht zudem die Gefahr, dass die KI diese Texte oder Bilder dem Nutzer praktisch eins zu eins wiedergibt - ohne jeglichen Warnhinweis, dass es sich um geschützte Texte handelt, die nicht ohne Zustimmung des Urhebers verwendet werden dürfen!
Was ist ChatGPT und wie funktioniert es?
Was ist ChatGPT und wie funktioniert es?
ChatGPT ist eine Software, die im Spätherbst 2022 schlagartig als KI für jedermann bekannt wurde. Die Hersteller haben ChatGPT „trainiert“, indem sie sie eine riesige Menge an vorbestehenden Textdaten aus dem Internet und anderen Quellen analysieren ließen. Während dieses „Fütterns“ mit Informationen konnte die Software die Strukturen und Muster der menschlichen Sprache erlernen. ChatGPT ist aber auch künftig noch lernfähig, kann also auf Feedback seiner Nutzer:innen reagieren und dadurch seine künftigen generierten Texte verbessern.
Sind KI-generierte Texte von ChatGPT urheberrechtlich geschützt?
Sind KI-generierte Texte von ChatGPT urheberrechtlich geschützt?
Nun machen sich natürlich viele Nutzer:innen Sorgen darüber, ob sie die von ChatGPT gelieferten Ergebnisse auch frei verwenden dürfen. Um diese Frage zu beantworten, erkläre ich in aller Kürze die urheberrechtlichen Grundprinzipien hinsichtlich des Schutzes von Texten. Vorweg: Wer als Urheber:in eines geschützten Werks gilt, kann es Dritten verbieten, das Werk zu nutzen, unter anderem es zu vervielfältigen oder für andere im Internet bereitzustellen.
Die meisten Texte – fast egal, in welchem Land der Welt – sind urheberrechtlich geschützt.