Verwendung von KI im Zusammenhang mit CMS

Details zur Europäischen KI-Richtlinie

Der "AI Act" bezeichnet ein bedeutendes Regelwerk der Europäischen Union, das sich mit der Regulierung und Verwaltung von Künstlicher Intelligenz (KI) beschäftigt. Er tritt mit 1.8.2024 in Kraft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz und die Entwicklung von KI-Systemen in der EU zu schaffen, um Innovationen zu fördern, gleichzeitig aber auch die öffentliche Sicherheit, Privatsphäre und Grundrechte zu schützen.

Kernpunkte des AI Acts umfassen:

  1. Risikobasierte Klassifizierung: KI-Systeme werden je nach potentiellem Risiko für Individuen und die Gesellschaft klassifiziert. Dies reicht von „unbedenklich“ bis hin zu „hohem Risiko“.
  2. Transparenzvorschriften: Für KI-Systeme, die direkten Einfluss auf Menschen haben (z.B. Chatbots), sind Transparenzmaßnahmen vorgesehen, damit Nutzer wissen, dass sie mit einer KI interagieren.
  3. Datenschutz und Datenqualität: Der AI Act betont die Wichtigkeit der Datenqualität und legt Standards fest, um Verzerrungen und Diskriminierungen durch KI zu vermeiden.
  4. Sicherheitsanforderungen: Für KI-Systeme, die als hochriskant eingestuft werden, sind strenge Sicherheitsanforderungen vorgesehen. Diese sollen sicherstellen, dass solche Systeme zuverlässig und sicher sind.
  5. Aufsicht und Compliance: Der Act sieht auch die Einrichtung von Aufsichtsbehörden vor, die die Einhaltung der Vorschriften überwachen.

Die KI-Servicestelle der österreichischen Regulierungsbehörde RTR dient als Ansprechpartner und Informationshub zum Thema KI. Sie unterstützt auch bei der Umsetzung des europäischen AI Act.

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht
Schutzbereich des Urheberrechts

Kann an durch KI generierten Werken Urheberrechtsschutz bestehen?
Dazu müssten die durch die KI generierten Werke in den Schutzbereich des Urheberrechts fallen. Gemäß § 2 UrhG sind Werke vom Urheberrecht geschützt. Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

 Es ist zu klären, ob eine künstliche Intelligenz persönliche geistige Schöpfungen im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG hervorbringen kann. Wäre dies der Fall, so bestünde Urheberrechtsschutz für Texte, Bilder oder Grafiken, die von Computerprogrammen mit Hilfe künstlicher Intelligenz selbständig erzeugt werden.

Dies ist unter zwei unterschiedlichen Aspekten interessant:

  1. Einerseits geht es um die Frage, ob man die von anderen durch KI generierten Werke ohne Einwilligung z. B. im Marketing nutzen kann.
  2. Andererseits darum, ob man dann, wenn man selbst unter Zuhilfenahme von ChatGPT, Midjourney, Stable Diffusion und Co. einen Inhalt generiert hat, Dritten eine Verwendung verbieten kann.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wem das Urheberrecht an den von der KI geschaffenen Werken zusteht. KI als Urheber von Werken? Im Allgemeinen wird der Schöpfer des Werks als Urheber angesehen. Bei Werken, die von KI geschaffen werden, ist die Frage jedoch komplexer, da es sich um eine Maschine handelt, die das Werk geschaffen hat. Sieht man die KI als Werkzeug zur Erstellung von Werken, stellt sich die Frage, ob der Urheberrechtsschutz auf den Eigentümer der KI-Technologie übergehen sollte oder ob es andere Lösungen gibt, um die Rechte der beteiligten Parteien zu schützen.

Klären wir als erstes ob eine KI überhaupt Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetz (UrhG) sein und persönliche geistige Schöpfungen generieren kann.

1. Was ist ChatGPT und wie funktioniert es?

ChatGPT ist eine Software, die im Spätherbst 2022 schlagartig als KI für jedermann bekannt wurde. Die Hersteller haben ChatGPT „trainiert“, indem sie sie eine riesige Menge an vorbestehenden Textdaten aus dem Internet und anderen Quellen analysieren ließen. Während dieses „Fütterns“ mit Informationen konnte die Software die Strukturen und Muster der menschlichen Sprache erlernen. ChatGPT ist aber auch künftig noch lernfähig, kann also auf Feedback seiner Nutzer:innen reagieren und dadurch seine künftigen generierten Texte verbessern.

2. Sind KI-generierte Texte von ChatGPT urheberrechtlich geschützt?

Nun machen sich natürlich viele Nutzer:innen Sorgen darüber, ob sie die von ChatGPT gelieferten Ergebnisse auch frei verwenden dürfen. Um diese Frage zu beantworten, erkläre ich in aller Kürze die urheberrechtlichen Grundprinzipien hinsichtlich des Schutzes von Texten. Vorweg: Wer als Urheber:in eines geschützten Werks gilt, kann es Dritten verbieten, das Werk zu nutzen, unter anderem es zu vervielfältigen oder für andere im Internet bereitzustellen.

Die meisten Texte – fast egal, in welchem Land der Welt – sind urheberrechtlich geschützt. So nennt beispielsweise unser deutsches Urheberrechtsgesetz in § 2 als schutzfähiges Werk die „Sprachwerke“ an erster Stelle. Natürlich ist nun nicht jeder Text automatisch urheberrechtlich geschützt. Von den Schutzvoraussetzungen sind für die mit ChatGPT zusammenhängenden Fragen zwei Voraussetzungen besonders wesentlich: (1) die Schöpfungshöhe und (2) das menschliche Schaffen.

Mit Schöpfungshöhe meint der Gesetzgeber, dass ein Text ein gewisses Maß an Individualität haben muss. In einem Text muss also die schöpferische Persönlichkeit des Verfassers bzw. der Verfasserin erkennbar sein. Demgegenüber liegt kein Werk im urheberrechtlichen Sinne vor, wenn ein Text das Ergebnis eines nur durchschnittlichen handwerklichen Könnens ist. Eine kurze Telefonnotiz wird in der Regel nicht als Werk nach § 2 UrhG gelten. Ein zwölfzeiliges Gedicht oder ein Blogbeitrag normalerweise schon.

Menschliches Schaffen bedeutet, dass das Ergebnis des Schöpfungsprozesses – also zum Beispiel das Formulieren eines Textes – zielgerichtet von einem Menschen gesteuert wird. Zwar darf sich der Mensch der Hilfsmittel (Computer, Stift und Papier, Diktiersoftware usw.) bedienen. Wie der Text konkret formuliert wird, darf aber gerade nicht die Software autonom entscheiden, sondern dies muss dem Willen des Schöpfers bzw. der Schöpferin entspringen.

Aus den zuvor gewonnenen Erkenntnissen können wir nun die Frage beantworten, ob die Entwickler von ChatGPT Ausschlussrechte an allen von ChatGPT generierten Texten haben. Die Antwort muss natürlich „Nein“ lauten. Ein künstliches Sprachmodell wie ChatGPT generiert Texte jeweils nicht durch ein zielgerichtetes Handeln eines Menschen. Wie ein generierter Text ausformuliert ist, entscheidet das Sprachmodell im jeweiligen Einzelfall selbst.