Chat GPT und Urheberrecht
In dem Artikel „ChatGPT und Urheberrecht: Was Kanzleien wissen sollten“ werden wichtige Fragen zur Nutzung von ChatGPT in professionellen Kontexten wie Anwalts- und Steuerkanzleien behandelt. Hier sind die zentralen Punkte zusammengefasst:
Was ist ChatGPT und wie funktioniert es?
- ChatGPT ist ein KI-Tool, das auf riesige Textmengen aus dem Internet trainiert wurde. Es kann menschenähnliche Texte erzeugen, die durch Nutzerinteraktionen kontinuierlich verbessert werden.
Urheberrechtliche Aspekte der KI-generierten Texte:
- ChatGPT generiert Texte autonom, was bedeutet, dass die Entwickler von ChatGPT keine Rechte an den generierten Inhalten beanspruchen können. Die Texte fallen nicht unter den Urheberrechtsschutz, da der Prozess nicht durch menschliches Schaffen gelenkt wird, sondern von der KI selbst entschieden wird.
Darf ich mit ChatGPT generierte Texte frei verwenden?
- Auch wenn OpenAI keine Rechte an den Texten hat, besteht dennoch ein Risiko, dass KI-generierte Inhalte Rechte Dritter verletzen. ChatGPT wurde mit urheberrechtlich geschützten Texten trainiert, was eine rechtliche Grauzone schafft. Das Urheberrecht könnte betroffen sein, wenn die KI beim Generieren von Texten nicht genug Abstand von den ursprünglichen Quellen nimmt, insbesondere bei der Nutzung von geschützten Inhalten wie spezifischen Charakteren, Listen oder Handlungen.
Rechtliche Risiken bei der Nutzung von ChatGPT:
- Texte, die durch ChatGPT generiert werden, könnten urheberrechtlich geschützt sein, insbesondere wenn die KI aus Trainingsdaten schöpft, die Elemente kreativer Werke enthalten. Kanzleien und Nutzer sollten daher generierte Texte sorgfältig auf potenzielle Urheberrechtsverletzungen überprüfen, bevor sie diese verwenden. Sollte eine Verletzung vorliegen, haftet der Nutzer, der den Text veröffentlicht hat, nicht OpenAI.
Fazit:
- Trotz der Möglichkeiten von ChatGPT müssen Inhalte immer gründlich geprüft werden, um sicherzustellen, dass keine Urheberrechte Dritter verletzt werden. Besonders für professionelle Anwender, wie in Kanzleien, ist es wichtig, mit Bedacht vorzugehen und rechtliche Risiken zu minimieren.
Künstliche Intelligenz und Urheberrecht - GGR Law
In dem Artikel „Künstliche Intelligenz und Urheberrecht“ werden die rechtlichen Aspekte des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit KI und ihren generierten Inhalten behandelt. Die wichtigsten Punkte umfassen:
Urheberrechtsschutz für KI-generierte Werke:
- KI kann kein Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sein, da sie keine „persönliche geistige Schöpfung“ im rechtlichen Sinne hervorbringt. Der Urheberrechtsschutz ist auf menschliche Schöpfungen beschränkt.
- Werke, die vollständig von KI erstellt werden (z. B. Texte oder Bilder), fallen nicht unter den Urheberrechtsschutz. Ein Text, der von ChatGPT generiert wurde, könnte ohne urheberrechtliche Einschränkungen genutzt werden, da keine menschliche kreative Entscheidung im Entstehungsprozess beteiligt war.
KI-generierte Inhalte und deren rechtliche Auswirkungen:
- Da die KI kein Urheberrecht geltend machen kann, sind ihre Werke nicht urheberrechtlich geschützt. Nutzer können daher nicht verhindern, dass Dritte diese Werke verwenden, und benötigen keine Zustimmung, um solche Werke zu nutzen. Es bleibt jedoch zu bedenken, dass KI bei der Generierung von Inhalten auf bestehende, urheberrechtlich geschützte Werke zugreifen könnte, was zu Urheberrechtsverletzungen führen kann.
Prompts und Urheberrecht:
- Die Arbeitsanweisungen an KI, sogenannte Prompts, könnten urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Dies ist vor allem der Fall, wenn die Anweisungen außergewöhnlich kreativ und speziell sind, was den sogenannten „Prompt Engineer“ als eine neue Berufsgruppe hervorhebt. Ein einfacherer Prompt, wie „Schreibe mir einen kurzen Abriss über die Geschichte des Naturschutzes“, würde jedoch wahrscheinlich nicht unter Urheberrechtsschutz fallen.
Haftung für KI-generierte Werke:
- Eine bedeutende Frage betrifft die Haftung für Werke, die von KI erstellt wurden, insbesondere im Fall von Urheberrechtsverletzungen. Da KI kein Urheber ist, stellt sich die Frage, ob der Nutzer, der KI-Entwickler oder der Eigentümer der Technologie für etwaige Verstöße haftet. Derzeit gibt es keine klaren rechtlichen Regelungen zur Haftung, sodass die Entwicklung in diesem Bereich weiterhin offen ist.
Zusammengefasst wird in dem Artikel dargelegt, dass KI als technisches Werkzeug keine Urheberrechte an den von ihr erzeugten Inhalten beanspruchen kann, was erhebliche rechtliche Implikationen für den Umgang mit solchen Inhalten und deren Nutzung hat.
Rechtlichte Rahmenbedingungen für KI - WKO
Die wichtigsten rechtlichen Aspekte im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) umfassen:
Urheberrecht und Datenschutz:
- KI kann keine Urheberrechte besitzen, da das Urheberrecht nur natürliche Personen als Urheber anerkennt. Dennoch können die von der KI verarbeiteten Daten urheberrechtlich geschützt sein.
- Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die erforderlichen Rechte und Lizenzen für die Nutzung von geschützten Inhalten haben, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.
Compliance und Verantwortung:
- Mitarbeitende müssen über alle notwendigen Berechtigungen und Lizenzvereinbarungen verfügen, um Inhalte rechtmäßig zu verwenden.
- Alle rechtlichen Vereinbarungen und unternehmensinternen Richtlinien müssen eingehalten werden.
Europäische KI-Verordnung (AI Act):
- Ab dem 1. August 2024 tritt der AI Act in Kraft, der KI-Systeme je nach Risiko für Individuen und Gesellschaft klassifiziert.
- Für KI-Systeme mit direktem Einfluss auf Menschen sind Transparenzvorschriften vorgesehen.
- Der AI Act stellt hohe Anforderungen an die Datenqualität, um Verzerrungen und Diskriminierungen zu vermeiden, und definiert strenge Sicherheitsanforderungen für hochriskante KI-Systeme.
Österreichische Regulierung:
- Die KI-Servicestelle der österreichischen RTR unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung des AI Acts und bietet Informationen und Hilfe zur Einhaltung der europäischen Vorschriften.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie alle rechtlichen Anforderungen im Umgang mit KI erfüllen und sich an die neuen europäischen Regelungen halten.