Künstliche Intelligenz und Urheberrecht - GGR Law
2. Link https://ggr-law.com/urheberrecht/faq/kuenstliche-intelligenz-ki-urheberrecht/
Die Website der Kanzlei Gulden Röttger Rechtsanwälte behandelt die urheberrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Ein zentrales Thema ist, ob KI-generierte Werke urheberrechtlichen Schutz genießen können. Da das Urheberrecht eine "persönliche geistige Schöpfung" voraussetzt, können KI-Systeme selbst nicht als Urheber gelten. Folglich sind von KI erstellte Inhalte nicht automatisch urheberrechtlich geschützt.
Zudem wird die Frage erörtert, ob die Eingaben (Prompts), die Nutzer verwenden, um KI-Systeme zu steuern, urheberrechtlich geschützt sind. Hier kommt es darauf an, ob diese Prompts die notwendige Schöpfungshöhe erreichen, um als Werk im Sinne des Urheberrechts zu gelten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke beim Training von KI-Systemen. Das Training von KI mit solchen Werken kann problematisch sein, insbesondere wenn die KI anschließend Inhalte generiert, die den Originalwerken ähneln oder daraus abgeleitet sind. Es ist daher ratsam, beim Einsatz von KI-Systemen die urheberrechtlichen Bestimmungen genau zu beachten und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.