Rechtliche Rahmembedingung von KI - WKO
1. Link https://www.wko.at/digitalisierung/rechtliche-rahmenbedingungen-fuer-ki
Die Website der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Künstliche Intelligenz (KI) und hebt dabei insbesondere die Bedeutung des "AI Act" der Europäischen Union hervor. Diese Verordnung, die am 1. August 2024 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz und die Entwicklung von KI-Systemen in der EU zu schaffen, um Innovationen zu fördern und gleichzeitig die öffentliche Sicherheit, Privatsphäre und Grundrechte zu schützen.
Die zentralen Punkte des AI Acts umfassen:
Risikobasierte Klassifizierung: KI-Systeme werden je nach ihrem potenziellen Risiko für Individuen und die Gesellschaft klassifiziert, von "unbedenklich" bis "hohes Risiko".
Transparenzvorschriften: Für KI-Systeme mit direktem Einfluss auf Menschen, wie beispielsweise Chatbots, sind Maßnahmen vorgesehen, die sicherstellen, dass Nutzer darüber informiert sind, dass sie mit einer KI interagieren.
Datenschutz und Datenqualität: Der AI Act betont die Bedeutung hochwertiger Daten und legt Standards fest, um Verzerrungen und Diskriminierungen durch KI zu vermeiden.
Sicherheitsanforderungen: Für als hochriskant eingestufte KI-Systeme gelten strenge Sicherheitsanforderungen, um deren Zuverlässigkeit und Sicherheit zu gewährleisten.
Aufsicht und Compliance: Die Verordnung sieht die Einrichtung von Aufsichtsbehörden vor, die die Einhaltung der Vorschriften überwachen. In Österreich übernimmt die KI-Servicestelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) diese Funktion und dient als Ansprechpartner sowie Informationsdrehscheibe zum Thema KI.
Weitere Aspekte:
- Bestehende Gesetze wie Urheber- und Datenschutzrecht gelten auch für KI.
- Unternehmen sollten eigene KI-Richtlinien entwickeln.